Eine großangelegte Studie der Uni Duisberg/Essen mit 190.000 untersuchten Fällen kommt zum Schluss: Die „Inzidenz“ auf Basis von PCR-Tests ist keine wissenschaftliche Grundlage für das Wegsperren der Bürger!
„Ein positiver PCR-Test allein ist nach unserer Studie kein hinreichender Beweis dafür, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen auch übertragen können“, so Uni-Professor Dr. Andreas Stang als leitender Wissenschaftler. Die am Ende errechnete Zahl positiv Getesteter – also die „Inzidenz“ – kann daher nicht Grundlage für einen Lockdown sein [1].
GENAU das sagen wir von der AfD schon von Anfang an! In vielen Veröffentlichungen habe ich klar gemacht: Die „Inzidenz“ ist eine Melderate positiver Testergebnisse mit geringer Aussagekraft. Darauf kann und darf sich die faktische Abschaffung von Grund- und Freiheitsrechten durch die Merkel-Regierung nicht stützen!
Den Missbrauch der „Inzidenz“-Werte habe ich auch mit meiner Verfassungsbeschwerde vom 27.4.2021 angegriffen. Das Gericht hat noch nicht entschieden.